Anlagenordnung
I. Allgemeines
1. | Besitzer der Reitanlage ist der Reit- und Fahrverein "Cherusker" e.V.. Zu der Anlage gehören die in der nachstehenden Anlagenskizze ausgewiesenen Flächen. | ||||||
2. | Nutzungsberechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Personen:
Mit der Nutzung der Anlage erkennt der Benutzer die Anlagenordnung an. | ||||||
3. | Die Nutzung der Anlage zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet. Ausnahmen sind mit dem Vereinsvorstand abzusprechen. | ||||||
4. | Die Nutzungszeiten können dem ausgehängten Stundenplan entnommen werden, Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Vereinsvorstand möglich. Besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge o. ä. unterbrechen den normalen Stundenplan lt. Aushang. | ||||||
5. | Anträge, Anfragen und Beschwerden sind an den Vereinsvorstand (Herr D. Rosemeier, | ||||||
6. | Der Verein haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Lehr- oder Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Benutzer entstehen, soweit der Verein nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen. | ||||||
7. | Unbefugten ist das Betreten der Anlage nicht gestattet. |
II. Platz- und Anlagenordnung
1. | Auf die Reitanlage dürfen nur Pferde verbracht werden, wenn eine ausreichende Tierhalter- / Tierhüterhaftpflichtversicherung und Impfschutz nachgewiesen werden. |
2. | Unterricht darf nur von qualifizierten Ausbildern erteilt werden. Die Unterrichtserteilung ist mit dem Vereinsvorstand abzusprechen. |
3. | Hunde sind an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden auf dem Reitplatz ist untersagt. |
4. | Die Anlage ist in einem sauberen Zustand zu halten. Insbesondere sind Pferdeäpfel von den Reitplätzen und den umgebenden Flächen zu entfernen, dafür stehen Schaufel, Besen und ein Abfallbehältnis bereit. |
5. | Zum Parken steht ausschließlich der ausgewiesene Parkplatz des Vereins zur Verfügung. Der Parkplatz ist sauber zu hinterlassen. |
6. | Springhindernisse dürfen ausschließlich auf dem großen Platz aufgestellt werden. Schäden am Hindernismaterial sind unverzüglich zu melden (Herr G. Betge, Tel. 0172/5623533). Abgeworfene Hindernisstangen sind unmittelbar wieder aufzulegen. |
7. | Das Longieren ist nur auf dem ausgewiesenen Longierzirkel und nicht auf den Reitplätzen erlaubt. |
8. | Auf den Reitplätzen ist das Laufenlassen der Pferde untersagt. |
9. | Die Einzäunung dient nicht als Sitzgelegenheit oder als Anbindegelegenheit für Pferde, insbesondere ist das Anfressen der Einzäunung zu unterbinden. |
10. | Nach dem Betreten bzw. Verlassen des Reitplatzes ist das Tor unmittelbar wieder zu schließen. |
III. Reitordnung
1. | Das Tragen einer splittersicheren Reitkappe ist Pflicht. |
2. | Der Reitplatz darf keinesfalls von Zuschauern betreten werden. |
3. | Vor Betreten und Verlassen des Reitplatzes hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen |
4. | Halten und Schritt auf dem Hufschlag sind untersagt, wenn mehr als 1 Reiter den Platz benutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten freizumachen; hierbei ist ein Zwischenraum von 2,50m (3 Schritt) einzuhalten. |
5. | Wird der Platz von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten. |
6. | Beim Reiten auf beiden Händen ist stets rechts auszuweichen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie. |
7. | Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Das Anreiten eines Hindernisses ist anderen Reitern rechtzeitig anzukündigen ("Sprung frei!"). |
8. | Außer bei der Springarbeit sind alle Hindernisse außerhalb des Reitplatzes aufzubewahren. |